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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ZEKAL
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ZEKAL gelten ausschließlich und auch dann, wenn ZEKAL in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote von ZEKAL sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahme einer Bestellung bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von ZEKAL.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen ZEKAL und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Preise oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Preise
1. Sämtliche Preise von ZEKAL werden einschließlich Umsatzsteuer angegeben. Nachträgliche Umsatzsteuererhöhungen bleiben vorbehalten. Die Umsatzsteuer ist vom Kunden in der am Tag der Warenauslieferung gültigen und in der Rechnung ausgewiesenen Höhe zu entrichten.
2. Die Zusendungskosten sind nicht im Preis inbegriffen. Die Preise von ZEKAL gelten jedoch einschließlich der Kosten einer normalen Verpackung.
§ 4 Lieferung
1. Die von ZEKAL genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2. Die Erfüllung der Lieferverpflichtung von ZEKAL steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn ZEKAL ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat, ist ZEKAL nach unverzüglicher Information des Kunden über die Nichtbelieferung zum Rücktritt berechtigt und hat nach Rücktritt den Kaufpreis unverzüglich zu erstatten.
3. ZEKAL haftet für Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ZEKAL zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Soweit dem Kunden aufgrund des Lieferverzuges von ZEKAL ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von ZEKAL auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
4. Verweigert der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist die Abnahme oder erklärt er schon vorher ausdrücklich, nicht abnehmen zu wollen, so kann ZEKAL vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung in Höhe von pauschal 15 % des Kaufpreises verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens nachgelassen.
5. ZEKAL ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Zahlung
1. Ist mit dem Kunden Zahlung nach Rechnungsstellung vereinbart, so sind die Rechnungen von ZEKAL zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich ZEKAL ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.
3. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ZEKAL anerkannt sind. Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. ZEKAL behält sich bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag das Eigentum am Liefergegenstand (Vorbehaltsware) vor. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so behält sich ZEKAL das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) vor; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ZEKAL berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, ZEKAL hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. ZEKAL ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
§ 7 Gewährleistung
Die Haftung von ZEKAL für Sach- und Rechtsmängel folgt den gesetzlichen Bestimmungen, unterliegt aber folgenden Beschränkungen:
1. Sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, ist die Haftung von ZEKAL auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Liegt keine vorsätzliche Vertragsverletzung vor, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Sofern ZEKAL schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, haftet ZEKAL nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Verjährung für Mängelansprüche 12 Monate ab Gefahrübergang. In allen anderen Fällen beträgt die Verjährungsfrist 24 Monate gerechnet ab Lieferung. Die Verjährungsfrist im Falle des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB
bleibt unberührt.
§ 8 Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 7 vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen
oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB.
§ 9
Rückgabelehrung
1. Rückgaberecht. Sie können die erhaltene Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 i.V.m. §1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Artikel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
:
ZEKAL - LFP-Solutions
Inh. Zbigniew Kaluza
Glasmoorstraße 24a
22851 Norderstedt
Telefax: 040-20975179
E-Mail: info@zekal.de
2. Rückgabefolgen. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder Teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie es Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt der Rückgabe noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
3. Ausschluss des Rückgaberechts. Das Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde,
- Waren, die nach Kundenspezifikation aus Standardkomponenten konfiguriert oder bestellt worden sind wie zum Beispiel individuell konfigurierte Computer-Hardware mit oder ohne Softwareinstallationen oder nach Einbau von auf Kundenwunsch bestellten Zusatzteilen,
- Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.
§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Bei Kaufverträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Norderstedt.
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